Bildung und Teilhabe

Die Münsterlandkarte

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren aus Familien mit geringem Einkommen (SGB II-Empfänger, Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld) haben die Möglichkeit, für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben einen Gutschein über einen Betrag von monatlich 15,-- € in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag kann eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge oder Kursgebühren in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbaren Aktivitäten oder der Teilnahme an Freizeiten.

Die Leistungsberechtigten müssen einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger (Jobcenter Münster oder Sozialamt der Stadt Münster) stellen und erhalten dann die Münsterlandkarte.

- Informationsseite des Jobcenter Münster - Link

Bei Fragen gibt unser Sportbüro gerne Auskunft unter 0251/214198.

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Wenn Sie eine Rechnung über den Vereinsbeitrag oder eine Kursgebühr von uns erhalten, teilen Sie uns bitte telefonisch (0251/214198), persönlich (Sportbüro) oder per Email (info@westfalia-kinderhaus.de) die Nummer Ihrer Münsterlandkarte mit.
Wir überprüfen dann, ob das vorhandene Guthaben für die Bezahlung ausreicht und melden uns bei Ihnen.

Informationsflyer zur Münsterlandkarte (Leistungen aus Bildung und Teilhabe)

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